Abrechnung

Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt in Anlehnung an die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Dieses Gebührenverzeichnis (aus dem Jahr 1985) ist jedoch veraltet, so dass verschiedene Diagnose- und Therapieverfahren nicht erfasst sind. Diese Leistungen werden als “Analogleistung” mit einer Abrechnungsziffer abgerechnet, die der erbrachten Leistung am nächsten kommt. Ein Erstattungsanspruch durch Ihre Krankenversicherung/Beihilfe entfällt meist.

Weitere Informationen dazu unter http://www.heilpraktiker-berufs-bund.de.

Einige Leistungen sind aber auch von der Erstattung durch Krankenversicherung/Beihilfe – mangels Wirkungsnachweis – ausgeschlossen.  Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenversicherung bzgl. Kostenübernahme.

Je nachdem, welchen KV-Tarif Sie abgeschlossen haben, ist es möglich, dass die Krankenversicherung Leistungen kürzt oder ganz ausschließt. Ebenfalls kann die Krankenversicherung verordnete Arzneimittel von der Leistung ausschließen.

Um Unklarheiten vorab zu beseitigen, ist es ratsam, vor Behandlungsbeginn bzw. vor dem Einlösen des Rezeptes bei der Versicherung nachzufragen.

Beihilfe-berechtigte Personen

erfahren in den letzten Jahren vermehrt Leistungskürzungen und Kürzungen bei der Erstattung von Arzneimitteln durch die Beihilfestellen. Beihilfestellen haben sich bezüglich Kostenerstattung an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen angeleht und verweigern manchmal eine Kostenerstattung.

Leider kann ich bei der Rechnungserstellung keine Rücksicht auf die Erstattungsmodalitäten Ihrer Krankenversicherung nehmen. D. h., die Rechnungserstellung erfolgt für Selbstzahler, Beihilfeberechtigte und Privatversicherte nach dem gleichen Abrechnungsschema.

Sollte Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfe andere Beträge zur Erstattung vorsehen, müssen Sie mit einem Abzug rechnen.

Abrechnung  durch die Verrechnungsstelle Mediserv

Um mich voll auf meine Patienten und ihre Probleme konzentrieren zu können, habe ich die Verwaltungsaufgaben an eine externe  Stelle übergeben.

Die private Verrechnungsstelle Mediserv erstellt die Abrechnung und kümmert sich um alle Fragen rund um Ihre Rechnung. Dadurch entfällt die Rechnungs- und Buchhaltungstätigkeit in der Praxis. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.

Unter http://www.arztrechnung.de/ finden Sie viele Zusatzleistungen zu Ihrer Rechnung wie z. B. Infos zu Stundung und Teilzahlung sowie Anforderung von Rechnungskopien.

Barzahlungen kann ich aus verwaltungstechnischen Gründen leider nicht annehmen!